Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handgrafenamtsüberreiter

Handgrafenamtsüberreiter

Beamter des Handgrafenamts 
  • als im wiedrigen auff betreten denenselben ... ihre alte mühlmäßel durch unsere hand-grafen-ambts-uber-reiter hinweg genommen und zerschlagen [werden]
    1691 Beyer,Mühlenbauk. II 63