Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handgrift
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Handgrafenamtsgefälle
Handgrafenamtsoffizier
Handgrafenamtstaxordnung
Handgrafenamtsüberreiter
handgräfisch
Handgraft
handgreifen
handgreiflich
Handgriff
Handgrift
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wie Handgift (I 3)
- so man künftige ding sagt aus handgrift, als so ein munich oder ein priester von erst kauft [so soll man kein Glück haben], so pueben [so soll man Glück haben]oJ. Schmeller2 I 992Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"