Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handlungsauszügel

Handlungsauszügel

  • [daß] ein jeglicher richter über die von den schuldnern unterschriebene handlungs- oder auch handwerksauszügel ... fünf per cento interesse den handlungs ... leuten anrechnen ... solle
    1734 CAustr. IV 859