Handlungsname
Handlungsname
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daß ... ein ieder negotiant ..., so etwann seiner vor eltern handlungs-nahmen annoch führet ... sich mit ... nahmen und zunahmen in dieses buch ... underschreiben [sollen]1719 BaselRQ. I 2 S. 856 (nr. 463, 380) Faksimile
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eine offene gesellschaft ist diejenige, welche von zwey oder mehrern personen zu betreibung einer handlung unter einem handlungsnamen (firma) geschlossen wirdBadLR. 1809 Anh. Satz 20 Faksimile