Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handlungsvorteil

Handlungsvorteil

  • so fern mehrere zum weinhandel nicht qualificirte privatpersonen zusammen sich wein kommen lassen, so soll dies, in so fern niemand von ihnen sich einen handlungsvortheil berechnet, ... erlaubt seyn
    1797 Rabe,PreußG. IV 12
  • wie ... auf bessere bedienung des publikums und auf handlungs-vortheile gesehen werden müsse
    1799 Kropatschek,KKGes. XIII 461