Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handlungsvorteil
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Handlungsvorteil
- so fern mehrere zum weinhandel nicht qualificirte privatpersonen zusammen sich wein kommen lassen, so soll dies, in so fern niemand von ihnen sich einen handlungsvortheil berechnet, ... erlaubt seyn1797 Rabe,PreußG. IV 12Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie ... auf bessere bedienung des publikums und auf handlungs-vortheile gesehen werden müsse1799 Kropatschek,KKGes. XIII 461