Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handlungsweise

Handlungsweise

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • [es] gilt für herkommen nur diejenige handlungsweise, welche zu verschiedenen zeiten von verschiedenen personen, in meinung recht zu thun, offenkundig, gleichartig, und durch wenigstens zehn jahre ununterbrochen geübt ward
    BadLR. 1809 Satz 6 f