Handopperei
Handopperei
wohl zu opus
Handdienst
Handdienst
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[es sei allgemein Gebrauch, daß die Untertanen für den Bau und den Unterhalt aller Festungswerke] sowohl mit pferd und wagen als mit der hand und dem leib zu froenden, ... und nothwendige handappereien zu thun verpflichtet sind1626 Werveke,LuxembKulturg. I 192