Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handschenk

Handschenk

  • unter dieser schenk oder handschenk ist nicht das Ausschenken des Zugewanderten, d.h. seine Bewillkommnung mit einem Trunk zu verstehen ...; die handschenk war lediglich eine nur dem Eingeweihten bekannte Art der Begrüßung in der Form eines ganz bestimmten Händedrucks 
    oJ. Wissell,Steinmetz 32