Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handstattung

Handstattung

(Treuegelöbnis mit) Handschlag 
  • welche alle und ein jeder besonderlich ... seiner erwurden als des hofs herrn trew mit handstattung zugesagt und alle zugesagten und handstatung thaten
    1561 RhW. I 1 S. 177