Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handtag

Handtag

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Tag, an dem Robotdienst durch Handarbeit geleistet wird
  • [von] dero robotbaren und öden bauern: wie viel dieselbe an zug- und handtägen ganzjährig zu verrichten schuldig gewesen
    1743 Archiv český 24 (1908) 248
-- Arbeitstag eines Tagelöhners