Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handtuch

Handtuch

bei der Eidleistung
  • es ist der brauch von alters gewesen, daß man ein becken und handtuch hat hervorbracht, umb zu wäschen, welche juramentum innocentiae thun wollten, welches nunmehr aus sonderlichen beweglichen ursachen ... ist abgestellt worden
    1539 TrierWQ. 33