Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handweihung?

Handweihung?

Lehenserteilung
  • mit verkauffung verpfändung vffgebung veruysserung vnnd empfahung der güter so hoffisch syn auch hantwiehung des lehnrechten vnd des geschenks dauon soll es gehalten werden, wie von alters herkomen ist
    1514 ArchFrankfG.2 2 (1862) 236