Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handwerkerratsperson

Handwerkerratsperson

Handwerksmeister als Mitglied des städtischen Rates
  • daß man zu rat nicht wohl in solcher eile merken noch verstehen und also die handwerker-ratspersonen desto weniger auf ... abtilgung der schulden haben dringen können
    1615 VeröfflFrankf. VII 2 S. 663