Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handwerksgebrechen

Handwerksgebrechen

schlechte Arbeit, Vergehen in Zunftangelegenheiten
  • die bestrafung in handwerksgebrechen ... darf nicht anders als in beisein des handwerkskommissärs ... geschehen ...
    1731 SammlKKGes. I 199
unter Ausschluss der Schreibform(en):