Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handwerksgruß

Handwerksgruß

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wie 1Gruß (II) 
  • 1615 Nürnberg/Stockbauer,Wismutmaler 81
  • 1722 Beier,HdwLex. 175
  • halten sie auf ihren handwercks-grüßen, läppische redensart und andere dergleichen ungereimte dinge so scharf, daß derjenige, welcher etwa in ablegung oder erzehlung derselben nur ein wort oder jota fehlet, sich alsobald einer gewissen geld-strafe untergehen, weiter wandern oder einen fernen weg zurückwandern ... muß
    1731 Wissell,Hdw. I 561
  • der ... hier und da noch bestehende mißbrauch wegen ablegung des sogenannten handwerksgrusses 
    1780 HdbchÖstGes. III 2 S. 295
  • 1803 v.Berg,PolR. III 484
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