Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handwerksobleutestelle

Handwerksobleutestelle

Stelle der Innungs(ober)meister
  • demnach wir mißliebig vernommen, welchergestalten einige unsere vormundschafftliche staabs-beamten ... bey denen handwercks-zünfften sich als ob-leute ingerirt ... ist unser gnaͤdigster befehl euch solcher handwercks-ob-leut-stellen gaͤntzlich zu enthalten
    1739 Reyscher,Ges. XIV 240