Handwerksvereidigung
Handwerksvereidigung
Vereidigung der Zunftmeister
-
die räthe in städten ihrer ober-aeltesten solcher büttnerzunft, bey ihrer gewöhnlichen handwerks-vereydung, so solche üblich, zugleich mit dahin verbinden, daß sie kein ander biergefäße als nach dreßdnischem gebünde, machen1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 249 Faksimile