Hansgrafenamtsverwalter
Hansgrafenamtsverwalter
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"von 1600 an wurde es üblich, bei dem Ableben eines Hansgrafen während des Amtsjahres einen Hansgrafenamts-Verwalter einzustellen, der dann mit Neujahr zum eigentlichen Hansgrafen gewählt wurde"Regensburg/VerhOPfalz 49 (1897) 137