Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hansgrafenamtsverwalter

Hansgrafenamtsverwalter

  • "von 1600 an wurde es üblich, bei dem Ableben eines Hansgrafen während des Amtsjahres einen Hansgrafenamts-Verwalter einzustellen, der dann mit Neujahr zum eigentlichen Hansgrafen gewählt wurde" 
    Regensburg/VerhOPfalz 49 (1897) 137