Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Harzer

Harzer

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Harzsammler
  • under disen zugelassenen frömbden handthierungstreiberen sollend auch verstanden ... werden ... die schleifer, kemifäger, harzer 
    1672 BernMand. XII nr. 6
  • solle ... ein jeder landmann, so er ein frömbden harzer in unserm land old tagmans wälderen antruffe, denselben sambt dem bei sich habenden harz der oberkeit zuobringen
    1736 GasterLsch. 192
unter Ausschluss der Schreibform(en):