Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hasengarn

Hasengarn

Netze zum Hasenfang
  • den wildzeug betreffende, sollen der wittwen vnd jren söhnen, was von hasengarn zum Bommersgehang sein, allein pleiben
    1569 Eberstein2 I 177
  • daß von denen, so bey dem seiler-handwerck das meisterrecht gewinnen wollen, in zukunft das zeithero für gnädigste herrschaft zu fertigen gehabte hasengarn nicht weiter gefordert ... werden solle
    1785 GoetheAmtlSchr. I 340
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