Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hasengarn
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- den wildzeug betreffende, sollen der wittwen vnd jren söhnen, was von hasengarn zum Bommersgehang sein, allein pleiben1569 Eberstein2 I 177Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- daß von denen, so bey dem seiler-handwerck das meisterrecht gewinnen wollen, in zukunft das zeithero für gnädigste herrschaft zu fertigen gehabte hasengarn nicht weiter gefordert ... werden solle1785 GoetheAmtlSchr. I 340
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