Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hasenläufer

Hasenläufer

Hasenfänger
  • die wildschützen, hassenläuffer, vogelfänger, krebser, die ohne wissen und erlabniss solches thun, sollen ebenmäßig an unssers gnädigen herrn gnade und ungnade verwiessen werden
    17. Jh. ArchHessG. 9 (1861) 148