Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hasenlaußer

Hasenlaußer

einer, der den Hasen auflauert
  • ein hasenlusser oder der ein hasen vehet ... der hat verwirkt sinen rechten dumen
    1380 Wetterau/GrW. III 430
  • wildschützen, haasen-lußer, vögler, hinnerfänger, fischer, so ohne erlaubnis solches thun
    1625 HessBlVk. 13 (1914) 185
unter Ausschluss der Schreibform(en):