Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haßgericht

Haßgericht

irrtümlich für havesgericht (Hofgericht) oder halsgericht? oder als Zusammensetzung mit Hast: Notgericht?
  • de hussgenaten sind gefryet, daß se nicht geplichtig sind dem gogerichte noch dem seintstoll, noch dem hassgerichte tho folgen
    oJ. Osnabrück/GrW. III 195