Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauenschlag

Hauenschlag

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Schlag mit der Hacke, Haue
bdv.: Hauenstreich
  • verbeutet ... ein meier ... demselben das gut, und geht dann einer uf das gut arbeiten, als manche hauenschleg er ... daruf thut, als mannich 30 ß ₰ ist er verfallen einem vogt
    oJ. Unterelsass/GrW. V 431