Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haugeld
Artikel davor:
Haufgeld
hauficht
häufigen
Haufkauf
Hauflohn
(haufmal)
Haufmaß
Haufstätte
Haufstelle
Haufung
Haugeld
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I
Gedinge für die Bergleute
zu
hauen (IV)
- 1536 Bieringen,Mansfeld. 124
- es sollen auch die geschwornen fleissig aufsehen ... damit die steiger die gewercke mit den haugelde nicht übersetzen, sondern die haugelder mit rath und vorwissen des berg-voigts gemacht ... werden1568 Bieringen,Mansfeld. 74
- 1584 MittSalzbLk. 24 (1884) 156
- wie auch mannich ander berkmann zu entsinnen ... was hiebevorn vor liedlich haugeld gewesen, auf welches wir armen leute noch haben zukommen könnenoJ. MansfeldBergbUB. 501
II
Abgabe der Fleischhauer
- haue-geld ist eine uflage der fleischer dieses ortes, welche die so genannte kertze-meister ihrer innung wöchentlich ... einsammeln1722 Beier,HdwLex. 179Faksimile - in Google Books
III
Geldabgabe aus Ländereien (an Stelle der Abgabe in Form von Getreide oder Heu)
- zwey manwerchen wißen im Müllistatten genant, darab gaht drey schilling und vier haller howgelt in den kählhof1696 ZürichOffn. I 250Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"