Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptaktie

Hauptaktie

  • unserm M.C. aber soll aus sonderbaren bewegenden ursachen in dieser compagnie eine haupt-action von 2000 rthlr. zur verehrung gegeben werden
    1688 Schück,Kol.-Pol. II 331
  • der eine originale hauptaktion oder obligation in blanco vorzeiget, soll damit für ein hauptparticipant erkennet werden
    oJ. Schück,Kol.-Pol. II 334
  • Schück,Kol.-Pol. II 421