Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptamtsgeschäft

Hauptamtsgeschäft

wichtigste dienstliche Obliegenheit
  • sich in keine ihnen als raͤthen nur die zeit zu bearbeitung ihrer hauptamtsgeschaͤften entreissende partheysachen einzulassen
    1792 Kropatschek,KKGes. I 134