Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptansetzer

Hauptansetzer

  • im fall aber der haupt-ansetzer nochmahls saͤumig ist, so kann der ander ansetzer bey der schrannen in folgenden rechten aber bey andern instanzen 14 tag hernach umb das peremtorische zuschreiben anhalten
    1688 Beckmann,Idea 21