Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptbesoldung

Hauptbesoldung

  • daß die prediger in den staͤdten alle ihre in baarem gelde fallende amtseinkünfte ... mithin nicht blos die haupt-besoldung, sondern auch was sie etwan an legaten aus kirchen-cassen ziehen, zu berechnen und davon 1 procent zu erlegen haben
    1800 Rabe,PreußG. XIII 433