Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptbrüchte

Hauptbrüchte

schweres Rechtsvergehen
  • es sollen solche heubtbrüchten und verhandlungen alß dodtschlege ... ohne allen mittel unß und unseren ambtleuthen ... zu rechtferdigen zugehoeren und zustehen
    1536 Seibertz,UB. III 505