Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptdomänenkasse

Hauptdomänenkasse

  • hingegen wird in das Bayreuther Unterland so wenig als in das ganze fürstenthum Ansbach der debit des halleschen salzes ohne ... schmälerung des gewinns der ansbachischen hauptdomainenkasse eingeführt werden können
    1797 HohenzollForsch. 1 (1892) 130