Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptentscheidungsgrund

Hauptentscheidungsgrund

  • wir haben hierüber viele praͤjudizien, und der haupt-entscheidungsgrund liegt darinn, daß das landesgesaͤtz nicht von einem fall zum anderen ... zu erstrecken seye
    1796 Bewer,Samml. I 2