Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptentscheidungsgrund
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Hauptentscheidungsgrund
- wir haben hierüber viele praͤjudizien, und der haupt-entscheidungsgrund liegt darinn, daß das landesgesaͤtz nicht von einem fall zum anderen ... zu erstrecken seye1796 Bewer,Samml. I 2Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf