Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptfest

Hauptfest

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Weihnachten, Ostern, Pfingsten
  • insonderheit soll in den städten an den dreyen hauptfesten des ersten tages frühe um 4 uhr zur mette geläutet werden
    1739 MagdebKO. 41
unter Ausschluss der Schreibform(en):