Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptforderung

Hauptforderung

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  • dass ... die rechtfertigungen ... in grosse ... weitläufigkeit geführet ... und die partheyen ... oft mehr, denn die hauptforderungen sich wert gewesen, darüber verrechten und verspilden müssen
    1577/83 LünebRef. 624
  • so die [güter] verkaufft, soll der erhaltenden partheyen von dem geldt, darauß erloͤset, mit wissen der gericht fuͤr jre hauptforderung vnd erlangten gerichtskosten auß rachtung beschehen
    1589 MainzUGO.(Saur) 11v
  • wäre ... der spruch personlich oder vermischt, mag clager den ansatz in des bekhlagten güeter ... drei mall so hoch als sein haubtforderung ist begeren
    1599 NÖLREntw. I 16 § 3
  • aber auch alsdann ist der bürge ... die verabredete summe nur in so fern zu bezahlen verbunden als ein minderer betrag der hauptforderung nicht ausgemittelt werden kann
    1794 PreußALR. I 14 § 280