Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptgegenstand

Hauptgegenstand

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eines Vertrags
  • ein vorbereitender vertragsaufsaz, der alle zum verhandelten rechtsgeschäft wesentliche bestimmungen enthält, der keinen haupt- oder nebengegenstand auf weitere uebereinkunft aussezt ... wirkt verbindlich
    BadLR. 1809 Satz 1340 a
unter Ausschluss der Schreibform(en):