Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptgelieger

Hauptgelieger

Dachsbau
  • [in der Schonzeit des Dachses ist] das ausgraben bey den hauptgliegern ... auch das ausrachen und fallen verschlagen nicht verstattet
    1568 CJVenatorio-Forest. III 76
unter Ausschluss der Schreibform(en):