Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptgemeinde
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Gemeinde samt beigelegten Steckhöfen
- sollen die nun benamseten haubtgemeinden insgesamt und eine jede insbesondere die ihnen beygelegten stekhöfe von nun an in ihre dorfehefehde oder twing und march aufnemmen1751 ArgauLsch. I 346Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- viele daher heimathlos gewordene arme landsäßen als auch andere auf diesen stekhöfen in armuth gefallene fremdlinge, die niemahls unsere landskinder gewesen, unserem staat zur großen beschwährd auffallen, mithin auch die haubtgemeinden, in welchen sie etwa aus erbärmde geduldet worden, mit ihrer noth und dürftigkeit getruket1751 Merz,Steckhöfe 142