Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptgemeine
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Hauptgemeine
- die ganze christenheit theilte sich früh in drey hauptgemeinen1760 v.Mosheim,KirchR. 72
- eigentliche tochterkirchen aber sind von der haupt- oder mutterkirche abhängig und können sich von ihr ohne einwilligung der hauptgemeine nicht trennen1794 PreußALR. II 11 § 249