Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptgemeine

Hauptgemeine

  • die ganze christenheit theilte sich früh in drey hauptgemeinen 
    1760 v.Mosheim,KirchR. 72
  • eigentliche tochterkirchen aber sind von der haupt- oder mutterkirche abhängig und können sich von ihr ohne einwilligung der hauptgemeine nicht trennen
    1794 PreußALR. II 11 § 249
unter Ausschluss der Schreibform(en):