Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptgutsbesitzer

Hauptgutsbesitzer

  • der vortheil, daß ein unterthan neben seinem hauptgut ein ueberland zufaͤllig besitzet ... dem universo der hauptgutsbesitzer nicht nachtheilig seyn kann
    1795 Kropatschek,KKGes. V 233