Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haupthandlung

Haupthandlung

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I (Verhandlung der) Hauptstreitsache
  • woh aber der antworter auf das vierte gebott auch nit erscheint, mag man zu insetzung der gutter ... in recht furfahren, aber noch der criegsbefestigung zu der haupthandlung furfahren
    1555 Ellerstadt 209
II wichtige Prozeßhandlung
  • zu schleuniger befoͤrderung der sachen sollen dieselben, was haupthandlungen sind, als supplication um ertheilung proceß und mandaten, klag-libell, exception, position, responsiones, replic, duplic ... schriftlich und gedoppelt ... eingebracht ... werden
    1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 371
III wichtiges Rechtsgeschäft
  • damit dergleichen haubthandlungen mit guetem zeitigem rath und bedacht gepflegt werden
    1568 HofkInstr. 340
unter Ausschluss der Schreibform(en):