Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haupthütte

Haupthütte


I Bauhütte höheren Ranges
  • solle auch kein ambtsbruder in ambtssachen bey einem anderen gericht nicht klagen anderster alß auf seinem ambthauß ... wohe er auch daselbst beschwährt worden zu sein vermeinen mögte, anderster aber nit alß zu der haupthütten zu Straßburg appelliren könne nach deme ihme frey und der weg offen stehet
    1722 TrierWQ. 623
II wie Hauptlade 
  • demnach der mehrfache unterschied der handwerks-haupt- und nebenladen grose confusion und trennung verursachet ... so werden alle und jede solche hauptladen oder so genante haupt-huͤtten hiemit ... aufgehoben
    1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1278
unter Ausschluss der Schreibform(en):