Hauptkläger

  • auch zůzeiten der haubtclager im rechten zů ainem anntwurter
    Layensp. 1509 B 2v Faksimile
  • da aber ein beklager ... "excipirt", so soll er, weil er sich gleichsamb dardurch zum kläger macht, nicht die letzte red im "excipirn" sondern der hauptkläger haben
    1622 SteirRefGO. 27
insbesondere im Niederdeutschen: der nächststehende älteste Verwandte eines Erschlagenen