Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptkontrakt

Hauptkontrakt

  • die traditio ist eine blose folge des schon vollkommen geschlossenen vertrages, und wenn diese auch schon spaͤter geschieht: so wird dieselbe doch in den rechten so angesehen, als waͤre sie bei dem hauptkontrakte wirklich geschehen
    1796 Bewer,Samml. I 223