Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptkontrakt
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- die traditio ist eine blose folge des schon vollkommen geschlossenen vertrages, und wenn diese auch schon spaͤter geschieht: so wird dieselbe doch in den rechten so angesehen, als waͤre sie bei dem hauptkontrakte wirklich geschehen1796 Bewer,Samml. I 223Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf