Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptladung

Hauptladung

Vorladung an einen Streitgenossen
  • welchem consorten alßdann vnter ihnen allen die hauptladung sambt denen andern abschrifften zugeschickt würdt, der soll seine andern mit verwanten mit solchen abschrifften ersuchen
    1573 NÖLTfl. I S. 29