Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptleiche

Hauptleiche

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Leiche eines Erwachsenen; Beerdigung mit voller Zeremonie (Teilnahme der Geistlichkeit, Schulchor) und Abendmahl, iU. zur Spezialleiche 
  • dass der pastor zu U. ... schuldich wannehe ein hauptleich im kirspel B. gestorben ... den theinst gottes auf dem begenknus ... halten
    1590 Koeniger,SendQ. 20
  • von einer leiche und zwar von einer hauptleiche, das ist einer solchen, so zum heiligen abendmahl gegangen wobei eine ordentliche leichenpredigt gehalten wird, ist das accidenz des pfarrers ein reichstaler
    1751 Brill,Idar II 44
unter Ausschluss der Schreibform(en):