Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptmannshandel
Artikel davor:
Hauptmage
Hauptmangel
hauptmangelhaft
Hauptmann
Hauptmannamt
Hauptmannsbrief
Hauptmannsdeich
Hauptmannsfähnrich
Hauptmannsfall
Hauptmannsgemeinde
Hauptmannshandel
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Gerichtssache, die vor den Hauptmann (II 4) gehört
- "Sachen, die nicht "hauptmannshändel" wären, sollten nicht mehr vor den Landeshauptmann gezogen werden"1525 MittSalzbLk. 73 (1933) 96