Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptmarkstein

Hauptmarkstein

wichtiger Grenzstein
vgl. Hauptmarke
  • so solle ... alle zehen jahre der vorsteher und das ganze feldgericht die markung umgehen ... und diesen alle hauptmarksteine zeigen
    17./18. Jh. WürtLändlRQ. II 540