Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptmautgebühr

Hauptmautgebühr

Hauptzollabgabe
  • ein wagen mit kleinen schaafkäsen ist auf die kayserliche hauptmauth anzuweisen, gleichfalls auch die hanfkörner zu mahlen; von ersteren die haupt-mauth-gebühr 1 fl. beträget, von hanf-körnern aber, von der metzen 6 xr. abzunehmen kommen
    17. Jh. CAustr. III 25