Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptmesser

Hauptmesser

mit dem Messen von Getreide Beauftragter
  • auch werden die hauptmesser schuldig sein, ihrem zunft-herrn anzusagen, so oft jemand durch den tod oder sonsten vom scheffel abgehet
    1761 DanzigW. 7, 2